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Mit dem Auto oder Motorrad

Wer mit einem Privatfahrzeug (Pkw oder Wohnmobil) nach Italien reist, muss verpflichtend den entsprechenden Fahrzeugschein (Zulassungsschein) mitführen und das Länderkennzeichen aufgeklebt haben. Die Versicherungspolice ist eine Grundvoraussetzung, um sich frei in Italien bewegen zu können, was generell für ganz Europa gilt.

Um die Prozeduren nach einem Unfall zu vereinfachen, sollte man vor der Abreise bei der eigenen Versicherungsgesellschaft so genannte EAS-Formulare (European Accident Statement) beantragen.

Für den Pannendienst auf Italiens Straßen sorgt der Italienische Automobilclub ACI. Nicht-EU-Bürger benötigen in Italien einen internationalen Führerschein.

Wer in Italien ein Auto mieten möchte, wendet sich am besten direkt an eine Autovermietung (Rent A Car), die es in jeder italienischen Stadt gibt, vor allem an den Flughäfen. Bezahlt wird mit Kreditkarte; Kunden haben Anspruch auf diverse Vergünstigungen.

Im Allgemeinen wird verlangt, dass man das Auto vollgetankt zurückgibt. Anderenfalls zahlt man eine Geldstrafe, die weit höher ist als die Kosten für einen vollen Tank; vergessen Sie daher nicht, kurz vor Rückgabe des Autos bei der nächstgelegenen Tankstelle Halt zu machen. Viele Autovermieter geben keine Fahrzeuge an Jugendliche unter 25 Jahren aus.

Italien ist außerdem überaus beliebt für Motorradtouren. Im Sommer sind die Straßen von Motorradfans bevölkert, die von den atemberaubenden Küstenstraßen, sanften Hügeln, Alleen und Bergstraßen des Landes begeistert sind.

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