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Dokumente

Vor der Abreise sollte man die Gültigkeit seine Reisepasses bzw. Personalausweises überprüfen. Bei der Einreise nach Italien hat man ein Identitätsdokument vorzuweisen, das gerechnet vom Tag der Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.

Außerdem empfiehlt es sich, vor der Abreise Fotokopien der wichtigsten Dokumente zu erstellen (Innenseite des Reisepasses, auf der die persönlichen Daten angeführt sind, Kreditkarten, Tickets, Führerschein, Reiseversicherung, falls man eine solche hat) und diese getrennt von den Originaldokumenten mit sich zu führen. Auf diese Weise ist es auch bei Verlust oder Diebstahl überhaupt kein Problem, provisorische Ersatzdokumente zu erhalten.

EU-Touristen
Italien gehört zu den 15 europäischen Ländern, die das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben, mit dem die Grenzen zwischen den 13 EU-Mitgliedsstaaten (Italien, Portugal, Spanien, Griechenland, Österreich, Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Schweden und Finnland) sowie Island und Norwegen gefallen sind. Das bedeutet, dass die Bürger der Länder, die dieses Abkommen angenommen haben, nicht verpflichtet sind, bei der Einreise in ein anderes Schengen-Land einen Ausweis vorzuzeigen.

Für diese Reisenden existiert die Grenze praktisch nicht mehr, und sie brauchen auch kein Touristenvisum, was übrigens auch von den Bürgern der anderen 12 EU-Staaten nicht mehr verlangt wird. Bürger der Europäischen Union, die in Italien leben und arbeiten möchten, brauchen dazu keine Genehmigung. Allerdings müssen sie sich bei der örtlichen Polizeistation registrieren lassen, falls sie ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.

Nicht-EU-Touristen
Touristen aus bestimmten Nicht-EU-Ländern, u.a. Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Schweiz und USA, brauchen kein Touristenvisum zu beantragen, wenn sie sich nicht länger als 90 Tage in Italien aufhalten. Alle anderen brauchen auch für kürzere Aufenthalte ein Touristenvisum. Ein solches Einreisevisum, das normalerweise eine Geltungsdauer von 90 Tagen hat, wird für höchstens sechs Monate gewährt.

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