Regierung.
Das Staatsoberhaupt Italiens
ist der Präsident, der allerdings in erster Linie
repräsentative Pflichten wahrnimmt. Die Regierungsmacht
liegt in den Händen des Ministerpräsidenten
und seines Kabinetts. Das auf dem Zweikammersystem beruhende
Parlament setzt sich aus einem Abgeordnetenhaus mit 630
Mitgliedern und einem Senat mit 325 Mitgliedern zusammen.
Das Land ist in 20 Regionen gegliedert, von denen viele
eine größere Autonomie von der Zentralregierung
in Rom anstreben. An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen
alle Bürger ab 18 Jahren teilnehmen, während
das Mindestalter bei den Wahlen zum Senat bei 25 Jahren
liegt.