Ab
dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche
Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für
Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen,
muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt
werden.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen
Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer,
die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt.
Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung
für die Einreise verlangt und muss mindestens 30
Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt
durchgeführt worden sein.
Erforderlich ist außerdem, dass Hunde, Katzen und
Frettchen mit einem Mikrochip oder durch Tätowierung
(nur noch übergangsweise bis zum Jahr 2011) gekennzeichnet
werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis
eingetragen werden.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich
für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf
Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten
der EU.
Die Verordnung
(EG) Nr. 998/2003 sieht vor, dass die neuen Heimtierausweise
nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden dürfen,
die hierzu behördlich legitimiert worden sind.
Mit
der behördlichen Legitimation für das Ausstellen
der Heimtierausweise übernimmt der Tierarzt zugleich
die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße
Ausfüllen des neuen Dokumentes.
Für andere Heimtiere, etwa Nager, Hauskaninchen
oder Vögel (ausgenommen Geflügel) sind keine Bescheinigungen
erforderlich.
Es dürfen allerdings maximal 5 Tiere pro Person mitgeführt
werden.
Im Ausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird, sollten Tollwutimpfungen
und andere Impfungen attestiert sowie weitere Angaben zum
Gesundheitszustand der Tiere gemacht werden. Ziel ist ein
vollständiger Überblick über den Gesundheitszustand
des betreffenden Tieres.
Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen
ohne Impfung reisen.
Auto Die Strassenverkehrsordnung schreibt vor, dass
Hunde und Katzen auf dem Rücksitz reisen dürfen,
wenn dies „kein Hindernis bzw. Gefahr für das
Fahren“ darstellt. Wenn mehrere Tiere gleichzeitig
mit dem Auto befördert werden, empfiehlt sich der mit
einer stabilen Trennwand versehene hintere Fahrzeugraum.
Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt
zwischen 50 und 200 Euro.
Bahn Die Tiere dürfen mit ihren Besitzern kostenlos
reisen, wenn sie in Käfigen oder ähnlichen Behältnissen
mit einer Abmessung von 70x50x30 cm untergebracht sind.
In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen zudem
muss ein Maulkorb angelegt werden. Für Blindenhunde
gelten andere Vorschriften.
Flugzeug Im Flugzeugraum dürfen nur Tiere reisen, die
ein Gewicht von max. 8-10 kg aufweisen und in entsprechenden
Käfigen untergebracht sind. Eine Flugkarte für
nationale Flüge kostet ca. 20 Euro. Grosse Hunde reisen
im luftverdichteten Laderaum.
Schiff Viele Schifffahrtsgesellschaften gestatten es,
Tiere in die Kabine mitzunehmen. Andere dagegen verfügen
über eigene Hunderäume. Hier können
die Tierbesitzer ihre Tiere besuchen. Auf den Fähren
der Italien. Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit
der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte
Fahrkarte verlangt.