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Verkehrsregeln

Rechts fahren, Sicherheitsgurte anlegen und Licht auf Autobahnen und Freilandstraßen auch am Tag. Diese und noch ein paar andere einfache Regeln sollte man kennen, wenn man auf Italiens Straßen und Autobahnen problemlos unterwegs sein möchte. Die genauen Verkehrsregeln sind in der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) festgehalten und den europäischen Normen für Kraftfahrzeuge und Krafträder angepasst.

Am Steuer
In Italien fährt man wie überall in Kontinentaleuropa auf der rechten Seite und überholt links. An Kreuzungen hat stets das von rechts kommende Fahrzeug Vorrang. Das Anlegen der Sicherheitsgurten ist auf den Vordersitzen wie auch auf den Rücksitzen (falls das Fahrzeug solche hat) Pflicht. Wer keinen Sicherheitsgurt um hat und von der Polizei angehalten wird, riskiert eine Geldstrafe, die vor Ort zu bezahlen ist.

Wie überall in Europa muss man ein Pannendreieck und eine reflektierende Warnweste (gelb oder orange) mitführen, die man anziehen muss, sobald man bei einer Panne oder einem Unfall an einer gefährlichen Stelle bzw. auf Schnellstraßen und Autobahnen das Fahrzeug verlässt.

Die Polizia Stradale und auch andere Ordnungskräfte sind berechtigt, stichprobenweise Alkotests durchzuführen. Der maximal zulässige Blutalkoholspiegel am Steuer auf italienischen Straßen beträgt 0,05%. Neben den allgemeinen Tempolimits – 130 km/h auf Autobahnen und 110 km/h auf Schnellstraßen und Freilandstraßen – gelten die entsprechenden Angaben laut Verkehrsschildern.

Die Höhe der Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen steigt mit der Anzahl der gefahrenen Stundenkilometer, die das Tempolimit übersteigen, wobei die Höchststrafe 260 Euro beträgt.

Ein vor ein paar Jahren eingeführtes Punkteführerscheinsystem bestraft undisziplinierte Lenker bis zur Abnahme des Führerscheins bei schweren Übertretungen bzw. bei Erreichen des Punktelimits. Zwecks Einhaltung der Geschwindigkeitslimits wurden im gesamten italienischen Straßen- und Autobahnennetz zahlreiche Radargeräte aufgestellt.

Auf Zweirädern
Für Kleinkrafträder mit bis zu 50 cm³ Hubraum braucht man keinen Führerschein, muss allerdings mindestens 14 Jahre alt sein und darf keine Beifahrer mitnehmen. Zum Lenken eines Motorrades mit bis zu 125 cm³ Hubraum muss man 16 Jahre sein. Für Zweiräder mit mehr als 125 cm³ Hubraum muss man volljährig sein (18 Jahre) und einen Motorradführerschein besitzen. Kleinkrafträder mit weniger als 150 cm³ Hubraum dürfen keinesfalls auf Autobahnen fahren. Für Lenker aller Motorradklassen besteht unabhängig vom Hubraum uneingeschränkte Helmpflicht.

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